Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungen/Vertragsgegenstand
Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf Unternehmen, Behörden, Forschungseinrichtungen und Privatpersonen.
Thurn und Taxis Consulting AG – TTC AG – erbringt die Leistungen im Übrigen nach Art und Umfang gemäß den Veranstaltungsbeschreibungen im jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm.
TTC AG behält sich in Ausnahmefällen den Wechsel von Coaches und/oder Änderungen im Programmablauf vor.
Angebot, Auftrag und Vertragsschluss
Angebote sind längstens 4 Wochen gültig.
Die Beauftragung muss in Schriftform, also per E-Mail, Fax oder Post (oder für Zertifikatslehrgänge online unter www.ttc-ag.de) an die TTC AG gerichtet werden.
Erst mit der Auftragsbestätigung durch die TTC AG in Schriftform, also per E-Mail, Fax oder Post (oder für Zertifikatslehrgänge online unter www.ttc-ag.de) kommt der Auftrag zustande.
Auch mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Nutzung Veranstaltungsunterlagen
Sämtliche bei Veranstaltungen herausgegebenen und in Veranstaltungen erarbeiteten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechteinräumung können Nutzungsrechte übertragen werden.
Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen sind unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen schuldhaften Ausschluss von der Veranstaltung, es sei denn, alle Anwesenden stimmen einer privaten und persönlichen Nutzung zu. Alle gemachten Bild- und Tonaufnahmen sind in jedem Fall an den Veranstalter in Kopie herauszugeben.
Wir ersuchen alle Teilnehmer, die Unterlagen sorgfältig gegen fremde Nutzung zu schützen.
Rücktrittsregelung/Stornokosten Auftraggeber
Vereinbarte Termine, die durch den Auftraggeber / Kunden nicht abgenommen oder storniert werden, sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Die in Rechnung gestellten Kosten staffeln sich wie folgt:
Stornierung bis zu 3 Monate im Voraus 10% der Kosten
Stornierung bis zu 6 Wochen im Voraus 50% der Kosten
Stornierung kurzfristiger als 3 Wochen im Voraus 100% der Kosten
Gegebenenfalls anfallende Reisekosten durch Umbuchung / Stornierung von Fahrt / Hotelkosten unserer Trainer / Coaches gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.
Ein geeigneter Ersatzteilnehmer zu den Zertifikatslehrgängen kann jederzeit kostenfrei benannt werden. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei keine Rechnungskorrektur vornehmen. Sollte der Ersatzteilnehmer nicht die gleichen Rabattvoraussetzungen erfüllen wie der gemeldete Teilnehmer (z.B. Kundenrabatte), erfolgt eine Rechnungskorrektur ohne Rabatt.
Die Regelungen über die Abmeldung von einem Zertifikatslehrgang werden für den Fall entsprechend angewendet, dass ein angemeldeter Teilnehmer ohne Vorankündigung der Veranstaltung fernbleibt. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, die Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
Rücktrittsregelung/Verhinderung Auftragnehmer
Vorgeschlagene Terminoptionen bestehen vorbehaltlich einer Bestätigung durch die Coaches.
Ein Nichteinhalten vertraglich vereinbarter Termine durch die TTC AG wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen führt keinesfalls zu einer Schadensersatzpflicht der TTC AG. Die TTC AG behält sich das Recht vor die vereinbarte Leistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder einen qualifizierten Vertreter nach eigenem Ermessen auszuwählen und dem Kunden ersatzweise zur Verfügung zu stellen.
Falls der Termin schuldhaft von der TTC AG nicht zu halten ist, haftet die TTC AG maximal bis zur Höhe der schon erhaltenen Anzahlungen für die nicht erbrachte Leistung.
Die TTC AG behält sich vor, Zertifikatslehrgänge bis zu 2 Wochen vor deren Beginn abzusagen, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung nicht möglich macht. In jedem Fall entsteht hieraus für die TTC AG nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren. Ein Auswahlverschulden bezüglich der Wahl des Veranstaltungsortes wird nicht übernommen.
Die TTC AG haftet nicht für die tatsächlich durchgeführten Inhalte eines Zertifikatslehrganges. Diese liegt im Benehmen der Teilnehmer mit dem Trainer. Eine Schlechterfüllung der TTC AG kann nur in einer fehlerhaften Auswahl des Trainers liegen.
Konditionen Veranstaltungen beim Auftraggeber
Die Organisation der Räumlichkeiten, Materialien, Bewirtung etc. erfolgt durch den Auftraggeber.
Die benötigten Materialien werden mit dem Kunden im Einvernehmen abgestimmt. Nicht vorhandene, aber abgestimmte Materialien werden entweder gesondert geordert und in Rechnung gestellt oder der Mangel wird vom Auftraggeber getragen.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Teilnahme- und Zertifikatsgebühren für Zertifikatslehrgänge werden ohne Abzug 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Wege. Falls eine postalische Zusendung nötig ist, wird um ausreichend frühe Mitteilung gebeten.
Bei den Preisen und Gebühren handelt es sich um Nettoangaben. Zuzüglich wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer fällig.
Einwilligung zur Nutzung persönlicher Daten der Teilnehmer
Teilnehmer an Veranstaltungen und Zertifikatslehrgängen müssen einer Speicherung und Nutzung ihrer Daten zustimmen, damit die Zertifikate oder Teilnahmebescheinigungen erstellt werden können und in einer Zertifikatsdatenbank gesichert werden können.
Film- und Fotoaufnahmen während der Veranstaltungen werden nur für eigene Zwecke der zertifizierenden Organisation, z.B. agilean GmbH und deren Durchführende genutzt.
Haftung
Nur für Schäden, die nachweislich auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen, haftet die TTC AG oder nachfolgend ihr Versicherer.
Die TTC AG übernimmt keine Haftung bei höherer Gewalt.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, hätten sie die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung vorhergesehen.
Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.